Studium in Gartenbau und Landespflege

 

Übersicht

Voraussetzungen

Studium

Wo kann man studieren ?

Ausbildungsziel / berufliche Tätigkeit

Wer gibt Auskunft?

Wer studieren möchte hat die Wahl zwischen den beiden Fachrichtungen "Gartenbau" und "Landespflege". Jede Fachrichtung hat ihr besonderes Betätigungsfeld.

Die Fachrichtung "Gartenbau" deckt die traditionellen Bereiche des Produktionsgartenbaus (Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschule, Obstbau, Gemüsebau, Pflanzenzüchtung und Samenbau usw.). Hier gilt es z.B. in Wissenschaft und Forschung, Verwaltung und Beratung, in erster Linie pflanzenbauliche, technische sowie betriebs- und marktwirtschaftliche Fragen zu lösen.

Die "Landespflege" ist der traditionelle Oberbegriff für Freiraumplanung, Grünordnung, Landschaftsplanung und -pflege sowie Naturschutz. Sie beinhaltet sowohl Planung, Schutz und Entwicklung als auch Bau und Pflege des besiedelten und unbesiedelten Raumes und vertritt damit gegenüber landschaftsbelastenden Nutzungsansprüchen die Interessen einer langfristigen Sicherung des Naturhaushaltes.

Voraussetzungen

Schulbildung

Wer die Fachhochschulreife, also den Abschluss einer Fachoberschule (FOS) oder die 12. Klasse eines Gymnasiums nachweist, kann sich für ein Studium an einer der 12 Fachhochschulen bzw. Gesamthochschulen bewerben.

Für ein Studium an einer der 6 Universitäten (Gesamthochschulen) ist die allgemeine Hochschulreife, also Abitur, ein gleichwertiger Abschluss oder ein erfolgreich beendetes Fachhochschulstudium erforderlich.

Praktikum

Eine spätere Tätigkeit als Diplom-Ingenieur in der Fachrichtung Gartenbau oder Landespflege erfordert in den meisten Fällen einen engen Kontakt mit der beruflichen Praxis.

Aus diesem Grund ist es ratsam, vor dem Beginn des Studiums ein Praktikum oder eine Ausbildung in einem Betrieb zu absolvieren. Für die Festlegung der geforderten Praxis als Eingangsvoraussetzung zum Studium gibt es in jedem Land spezifische Regelungen. Von den Fachhochschulen werden Praktika in Betrieben und Planungsbüros von 3 bis 12 Monaten Dauer gefordert. Zum Teil können diese Praktika während des Studiums abgeleistet werden. An Universitäten reduziert sich die Dauer des Pflichtpraktikums in der Regel auf 6 Monate. Die Zahl derjenigen, die sich durch praktische Tätigkeiten schon vor dem Studium auf den späteren Beruf vorbereiten, steigt ständig. Diese Tendenz wird vom Berufsstand nachhaltig begrüßt.

Studium

Das Studium in den Fachbereichen Gartenbau und Landespflege an einer Fachhochschule dauert 7 bis 8 Semester, je nachdem ob im Studium Praxissemester integriert sind oder nicht.

Die Mindeststudienzeit an Universitäten beträgt 8 Semester. Lediglich für Fachhochschulabsolventen kann sich u.U. durch Anrechnung einzelner Prüfungsleistungen eine Verkürzung der Studienzeit ergeben.

Um sich einen genauen Überblick über die Studieninhalte und die Möglichkeiten der Schwerpunktbildung im Vertiefungsstudium zu verschaffen, sollten die von jeder Hochschule veröffentlichten Studienordnungen (Studienführer) eingesehen werden.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung an einer Fachhochschule wird dem Studenten der Grad eines Diplom-Ingenieurs verliehen; in Baden-Württemberg und Bayern mit dem Zusatz (FH). Das Studium an einer Universität schließt in der Fachrichtung Gartenbau mit dem Titel Diplom-Agrar-Ingenieur (Dipl.-Ing.agr.), in der Fachrichtung Landespflege mit dem Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.) ab. Nach Abschluss des Universitätsstudiums besteht die Möglichkeit, eine Dissertation (Doktorarbeit) zu schreiben. Nach einer erfolgreichen mündlichen Doktorprüfung wird der Titel Dr.rer.hort. oder Dr.agr. verliehen.

Wo kann man studieren ?

Universitäten FB Gartenmbau FB Landespflege
Technische Universität Berlin  

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Humboldt Universität Berlin

x

 
Technische Universität Dresden

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Universität Hannover

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Gesamthochschule Kassel  

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Technische Universität München-Weihenstephan

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Fachhochschulen/
Gesamthochschulen
FB
Gartenbau
FB
Landespflege
Technische Hochschulen
Berlin

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Universität Essen
Gesamthochschule
 

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Universität-Gesamthochschule
Paderborn-Höxter
 

x

Gesamthochschule Kassel  

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Fachhochschule Nürtingen  

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Fachhochschule Osnabrück

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Fachhochschule
Freising-Weihenstephan

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Fachhochschule
Wiesbaden-Geisenheim

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Fachhochschule Dresden-Pillnitz

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Fachhochschule Erfurt

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Fachhochschule Eberswalde  

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Fachhochschule Anhalt (Bernburg)

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Ausbildungsziel / berufliche Tätigkeit

Gartenbau

Absolventen der Fachhochschulen, Fachrichtung Gartenbau, üben die Tätigkeit als Betriebsleiter in Produktionsgartenbaubetrieben, in Betrieben von Städten und Gemeinden sowie in Friedhofsverwaltungen aus. Sie sind Versuchsleiter in Instituten, Berater im öffentlichen Dienst, der Industrie und im Pflanzenschutz. Weitere Arbeitsmöglichkeiten bestehen bei Markt- und Absatzeinrichtungen wie auch in Genossenschaften und Berufsverbänden.

Das Studium an Universitäten vermittelt die wissenschaftliche Qualifikation für die Tätigkeit als Diplom-Agrar-Ingenieur im Gartenbau. Absolventen der Universitäten sind im höheren Verwaltungsdienst bei Behörden, Selbstverwaltungskörperschaften und Organisationen des Berufsstandes, als Berater im öffentlichen Dienst und in der Industrie tätig. Um als Lehrer an gartenbaulichen Schulen zu unterrichten, ist eine zusätzliche pädagogische Ausbildung erforderlich. Um in Forschung und Lehre als Wissenschaftler tätig zu sein, wird meist ebenfalls die zusätzliche Qualifikation durch Promotion bzw. Habilitation erforderlich.

Landespflege

Diplom-Ingenieure der Fachrichtung Landespflege können ihren Beruf selbständig und freiberuflich als Garten- und Landschaftsarchitekten oder als Angestellte in einem Planungsbüro ausüben. Daneben arbeiten sie als Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, z.B. in kommunalen Grünflächenämtern und in Naturschutzbehörden bei Kreisen, Regierungspräsidien und Ministerien. Außerdem sind sie als Unternehmer oder in leitender Position in der freien Wirtschaft (Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sowie Baumschulen tätig.

Ähnlich wie im Gartenbau arbeiten die Absolventen der Fach- und Gesamthochschulen (Dipl.-Ing.FH) weitaus stärker in der Freianlagenplanung und in der Bauausführung. Die Absolventen von Universitäten sind dagegen vermehrt in der Landschaftsplanung tätig. Nach mindestens zweijähriger Berufspraxis ist ein Dipl.-Ing. Landespflege berechtigt, die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" bei der Architektenkammer zu erwerben.

Wer gibt Auskunft ?

Beratung und Information

Die Bundesanstalt für Arbeit und die Arbeitsämter (s. besonders Blätter zur Berufskunde, Bd.2, Diplom-Ingenieur/Diplomingenieurin an Fachhochschulen, Fachrichtung Gartenbau und Fachrichtung Landespflege, und Bd.3, Diplom-Agrar-Ingenieur Fachrichtung Gartenbau und Diplom-Ingenieur Fachrichtung Landespflege). Zu beziehen bei den Arbeitsämtern und Hochschulen.

Informationen

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) mit seinen Landesverbänden und angeschlossenen Fachverbänden.

Zentralverband Gartenbau
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn

Stand: 13.01.2008                                      Zurück zur Startseite