Ausbildungsziel / berufliche Tätigkeit
Wer studieren möchte hat die Wahl
zwischen den beiden Fachrichtungen "Gartenbau" und
"Landespflege". Jede Fachrichtung hat ihr besonderes
Betätigungsfeld.
Die Fachrichtung "Gartenbau"
deckt die traditionellen Bereiche des Produktionsgartenbaus
(Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschule, Obstbau, Gemüsebau,
Pflanzenzüchtung und Samenbau usw.). Hier gilt es z.B. in
Wissenschaft und Forschung, Verwaltung und Beratung, in erster
Linie pflanzenbauliche, technische sowie betriebs- und
marktwirtschaftliche Fragen zu lösen.
Die "Landespflege" ist der
traditionelle Oberbegriff für Freiraumplanung, Grünordnung,
Landschaftsplanung und -pflege sowie Naturschutz. Sie beinhaltet
sowohl Planung, Schutz und Entwicklung als auch Bau und Pflege
des besiedelten und unbesiedelten Raumes und vertritt damit
gegenüber landschaftsbelastenden Nutzungsansprüchen die
Interessen einer langfristigen Sicherung des Naturhaushaltes.
Schulbildung
Wer die Fachhochschulreife, also den
Abschluss einer Fachoberschule (FOS) oder die 12. Klasse eines
Gymnasiums nachweist, kann sich für ein Studium an einer der 12
Fachhochschulen bzw. Gesamthochschulen bewerben.
Für ein Studium an einer der 6
Universitäten (Gesamthochschulen) ist die allgemeine
Hochschulreife, also Abitur, ein gleichwertiger Abschluss oder
ein erfolgreich beendetes Fachhochschulstudium erforderlich.
Praktikum
Eine spätere Tätigkeit als
Diplom-Ingenieur in der Fachrichtung Gartenbau oder Landespflege
erfordert in den meisten Fällen einen engen Kontakt mit der
beruflichen Praxis.
Aus diesem Grund ist es ratsam, vor dem
Beginn des Studiums ein Praktikum oder eine Ausbildung in einem
Betrieb zu absolvieren. Für die Festlegung der geforderten
Praxis als Eingangsvoraussetzung zum Studium gibt es in jedem
Land spezifische Regelungen. Von den Fachhochschulen werden
Praktika in Betrieben und Planungsbüros von 3 bis 12 Monaten
Dauer gefordert. Zum Teil können diese Praktika während des
Studiums abgeleistet werden. An Universitäten reduziert sich die
Dauer des Pflichtpraktikums in der Regel auf 6 Monate. Die Zahl
derjenigen, die sich durch praktische Tätigkeiten schon vor dem
Studium auf den späteren Beruf vorbereiten, steigt ständig.
Diese Tendenz wird vom Berufsstand nachhaltig begrüßt.
Das Studium in den Fachbereichen
Gartenbau und Landespflege an einer Fachhochschule dauert 7 bis 8
Semester, je nachdem ob im Studium Praxissemester integriert sind
oder nicht.
Die Mindeststudienzeit an Universitäten
beträgt 8 Semester. Lediglich für Fachhochschulabsolventen kann
sich u.U. durch Anrechnung einzelner Prüfungsleistungen eine
Verkürzung der Studienzeit ergeben.
Um sich einen genauen Überblick über
die Studieninhalte und die Möglichkeiten der Schwerpunktbildung
im Vertiefungsstudium zu verschaffen, sollten die von jeder
Hochschule veröffentlichten Studienordnungen (Studienführer)
eingesehen werden.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung an einer Fachhochschule wird
dem Studenten der Grad eines Diplom-Ingenieurs verliehen; in
Baden-Württemberg und Bayern mit dem Zusatz (FH). Das Studium an
einer Universität schließt in der Fachrichtung Gartenbau mit
dem Titel Diplom-Agrar-Ingenieur (Dipl.-Ing.agr.), in der
Fachrichtung Landespflege mit dem Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.)
ab. Nach Abschluss des Universitätsstudiums besteht die
Möglichkeit, eine Dissertation (Doktorarbeit) zu schreiben. Nach
einer erfolgreichen mündlichen Doktorprüfung wird der Titel
Dr.rer.hort. oder Dr.agr. verliehen.
Universitäten | FB Gartenmbau | FB Landespflege |
Technische Universität Berlin | x |
|
Humboldt Universität Berlin | x |
|
Technische Universität Dresden | x |
|
Universität Hannover | x |
x |
Gesamthochschule Kassel | x |
|
Technische Universität München-Weihenstephan | x |
x |
Fachhochschulen/ Gesamthochschulen |
FB Gartenbau |
FB Landespflege |
Technische
Hochschulen Berlin |
x |
x |
Universität Essen Gesamthochschule |
x |
|
Universität-Gesamthochschule Paderborn-Höxter |
x |
|
Gesamthochschule Kassel | x |
|
Fachhochschule Nürtingen | x |
|
Fachhochschule Osnabrück | x |
x |
Fachhochschule Freising-Weihenstephan |
x |
x |
Fachhochschule Wiesbaden-Geisenheim |
x |
x |
Fachhochschule Dresden-Pillnitz | x |
x |
Fachhochschule Erfurt | x |
x |
Fachhochschule Eberswalde | x |
|
Fachhochschule Anhalt (Bernburg) | x |
Gartenbau
Absolventen der Fachhochschulen, Fachrichtung Gartenbau, üben die Tätigkeit als Betriebsleiter in Produktionsgartenbaubetrieben, in Betrieben von Städten und Gemeinden sowie in Friedhofsverwaltungen aus. Sie sind Versuchsleiter in Instituten, Berater im öffentlichen Dienst, der Industrie und im Pflanzenschutz. Weitere Arbeitsmöglichkeiten bestehen bei Markt- und Absatzeinrichtungen wie auch in Genossenschaften und Berufsverbänden.
Das Studium an Universitäten vermittelt
die wissenschaftliche Qualifikation für die Tätigkeit als
Diplom-Agrar-Ingenieur im Gartenbau. Absolventen der
Universitäten sind im höheren Verwaltungsdienst bei Behörden,
Selbstverwaltungskörperschaften und Organisationen des
Berufsstandes, als Berater im öffentlichen Dienst und in der
Industrie tätig. Um als Lehrer an gartenbaulichen Schulen zu
unterrichten, ist eine zusätzliche pädagogische Ausbildung
erforderlich. Um in Forschung und Lehre als Wissenschaftler
tätig zu sein, wird meist ebenfalls die zusätzliche
Qualifikation durch Promotion bzw. Habilitation erforderlich.
Landespflege
Diplom-Ingenieure der Fachrichtung Landespflege können ihren Beruf selbständig und freiberuflich als Garten- und Landschaftsarchitekten oder als Angestellte in einem Planungsbüro ausüben. Daneben arbeiten sie als Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, z.B. in kommunalen Grünflächenämtern und in Naturschutzbehörden bei Kreisen, Regierungspräsidien und Ministerien. Außerdem sind sie als Unternehmer oder in leitender Position in der freien Wirtschaft (Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sowie Baumschulen tätig.
Ähnlich wie im Gartenbau arbeiten die
Absolventen der Fach- und Gesamthochschulen (Dipl.-Ing.FH)
weitaus stärker in der Freianlagenplanung und in der
Bauausführung. Die Absolventen von Universitäten sind dagegen
vermehrt in der Landschaftsplanung tätig. Nach mindestens
zweijähriger Berufspraxis ist ein Dipl.-Ing. Landespflege
berechtigt, die Berufsbezeichnung
"Landschaftsarchitekt" bei der Architektenkammer zu
erwerben.
Beratung und Information
Die Bundesanstalt für Arbeit und die Arbeitsämter (s. besonders Blätter zur Berufskunde, Bd.2, Diplom-Ingenieur/Diplomingenieurin an Fachhochschulen, Fachrichtung Gartenbau und Fachrichtung Landespflege, und Bd.3, Diplom-Agrar-Ingenieur Fachrichtung Gartenbau und Diplom-Ingenieur Fachrichtung Landespflege). Zu beziehen bei den Arbeitsämtern und Hochschulen.
Informationen
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) mit seinen Landesverbänden und angeschlossenen Fachverbänden.
Zentralverband Gartenbau
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn